FAQ

Hier finden Sie einen schnellen und einfachen Überblick zu häufig gestellten Fragen.
Ist Ihre Frage oder die erforderte Hilfestellung nicht vorhanden, wenden Sie sich einfach direkt an uns.

  • Wohin kann ich fahren?

    Wir bieten folgende Verbindungen:

    • Brenner–Wörgl
    • Wörgl–Brenner
    • Trento–Wörgl
    • Wörgl–Trento
    • Wels–Maribor
    • Maribor–Wels (Buchungen über Adriakombi)
  • Wie läuft eine ROLA-Fahrt ab?

    ROLA-Plätze sind begehrt, daher sollten Disponenten rechtzeitig (maximal 4 Tage im Voraus, spätestens zwei Stunden vor Annahmeschluss) einen Platz für Fahrer und Lkw reservieren.

    Die Lkw-Lenker melden sich beim Terminal. Nachdem der Lkw gewogen wurde, wird das Ticket ausgestellt. Über eine Rampe bringt der Fahrer den Lkw auf die Rollende Landstraße und sichert das Fahrzeug auf dem Wagon. Die Lenkpause und Ruhezeit genießen die Fahrer im Begleitwagen mit ON-Board Service auf allen Relationen.¶

    Nach der Ankunft am Zielbahnhof verlassen die Lkw die ROLA wieder über die Rampe. Die Fahrer setzen ausgeruht und erholt ihre Fahrt fort.¶

  • Wie viel kostet eine ROLA-Fahrt?

    Die Beförderungspreise der ROLA für die jeweilige Relation finden Sie bei Fahrpläne & Preise.

  • Wie kann ich zahlen?

    1. Tankkarten

    Gerne akzeptieren wir ausgewählte Tankkarten an unseren Terminals und Agenturen. Die Rechnungen werden zugesandt und die ROLA-Tickets vor Ort den Lkw-Fahrern ausgestellt.¶

    Wir akzeptieren folgende Zahlungsmöglichkeiten an unseren Terminals:

    • Brennersee: DKV, Logpay, Routex (Aral/BP, ENI, Circle K, OMV), Shell, UTA
    • VERAG/Suben: DKV, Logpay, Routex (Aral/BP, ENI, Circle K, OMV), Shell, UTA
    • Sebert/Walserberg: DKV, Logpay, Routex (Aral/BP, ENI, Circle K, OMV), Shell, UTA
    • Trento: DKV, Logpay, Routex (Aral/BP, ENI, Circle K, OMV), Shell, UTA
    • Wels: Keine Tankkarten, nur Barzahlung möglich
    • Wörgl: DKV, Logpay, Routex (Aral/BP, ENI, Circle K, OMV), Shell, UTA

    2. Barzahlung

    Selbstverständlich können die ROLA-Tickets auch mittels Barzahlung in Euro direkt vor Ort bei der Agentur bzw. am Terminal durch den Lkw-Lenker beglichen werden.

    3. ROLA Zahlungsverfahren

    Ab einem bestimmten Mindestaufkommen bieten wir die Möglichkeit sich dem  „ROLA-Zahlungsverfahren“ anzuschließen. Bei diesem Verfahren werden alle ROLA-Kosten automatisch zweimal monatlich abgerechnet. Diese Form der Zahlung verschafft die Vorteile, dass die gesamte Abrechnung (Rechnungen und Gutschriften) zwischen dem ROLA-Nutzer und Rail Cargo Operator - Austria GmbH direkt und unbar über das Bankkonto des Kunden durchgeführt wird. Dazu erhalten Sie elektronisch unmittelbar nach Rechnungsdatum eine detaillierte und übersichtliche Aufstellung der ROLA Fahrten für die jeweilige Rechnungsperiode.

  • Wie buche ich?

    Die geplanten ROLA-Fahrten werden ganz einfach über unsere Reservierungs- & Buchungsanfrage gebucht.
    Mehr Informationen unter Unser Buchungssystem (PDF)

  • Welche Voraussetzungen gibt es für die Fahrt mit der ROLA?

    Alle Beförderungsvoraussetzungen finden Sie unter Downloads

  • Gibt es für Autotransporter mit besonderen Abmessungen besondere Richtlinien oder Einschränkungen?

    Auf den ROLA-Relationen Brenner–Wörgl und Wörgl–Brenner gelten für Autotransporter, die länger als 19 Meter und höher als 4 Meter sind, eigene Bestimmungen (PDF).

  • Wie verhalte ich mich an den Terminals?

    Terminals sind keine öffentlichen Verkehrsbereiche, sie dienen zum Umschlag von Ladeeinheiten für den Kombinierten Verkehr und erfordern deshalb besondere Verhaltensweisen, um die Sicherheit der Lkw-Lenker zu gewähren. Allgemeine Verhaltensregeln sind in mehreren Sprachen vorhanden.¶

  • Kann ich Gefahrgut befördern?

    Grundsätzlich können mit wenigen Ausnahmen alle Gefahrgüter, die im Straßenverkehr zugelassen sind, auch auf der ROLA transportiert werden. Gefahrguttransporte sind spätestens bei der Agentur vor der Abfahrt anzugeben. Informationen zu Gefahrguttransporten entnehmen Sie dem Gefahrgutblatt (PDF) oder informieren Sie sich bei unserer Buchungsstelle.

  • Kann ein Lkw mit Gasantrieb LNG, CNG oder LPG auf der ROLA befördert werden?

    Wenn das Gas LNG, CNG oder LPG ausschließlich zum Eigenantrieb des Lkw oder des zu verladenden Straßenfahrzeuges dient, unterliegt der Lkw bzw. das Straßenfahrzeug nicht den Vorschriften des ADR. Die Beförderung des Lkw mit der ROLA ist in allen Relationen zulässig.